In jeder Organisationsform des Gesundheitswesens rechtssicher ökonomisch praktizieren
Der Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Iris Felicitas Koller

(Quelle: © Provinzglück)

Das Medizinrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander. Es umfasst die privat- und öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Fachanwalt für Medizinrecht

Im Medizinrecht ist die Erfahrung des Anwalts wesentlich. Nicht umsonst gibt es dafür einen Fachanwaltstitel, dessen Träger auf einschlägige Gesetze und Verordnungen der betreffenden Rechtsgebiete spezialisiert ist. Das Verständnis der ärztlichen Praxis, der Fachsprache und der medizinischen Sachverhalte ist neben dem Rechtswissen von Vorteil. Anwälte gestalten die Organisation im Gesundheitswesen mit. Bei Wiesener Koller sind die Fachanwälte für Medizinrecht insbesondere auf folgende Gebiete spezialisiert:

Krankenhausrecht

Der stationäre Versorgungsauftrag liegt bei den Krankenhäusern, also bei Unikliniken, Allgemeinkrankenhäusern, Fachkliniken, Anstalten und Belegkrankenhäusern. Die Kanzlei berät in allen Fragen des Krankenhausrechts, die sich bei Gründung und Betrieb ergeben. Sie begleitet bei der Krankenhausplanung und bei Budgetverhandlungen, gestaltet Chefarztverträge und betreut Verantwortliche bei krankenhausspezifischen Fragen aus dem Vertragsund Haftungs-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten. Damit erhalten die Mandanten rechtliche Sicherheit in der Privatliquidation, der Krankenhausfinanzierung, bei Fallpauschalen (DRGs) sowie in Sachen Hygiene und Qualitätssicherung. Die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Ethik muss stimmen.

Hilfe bei aktuellen Änderungen

Die Fachanwälte der Kanzlei kümmern sich um den sicheren rechtlichen Rahmen – jederzeit. Sie informieren ihre Mandanten zuverlässig über Neuerungen, Änderungen und Sonderregelungen. Sie haben geplante Gesetze im Blick. Auch die Rechtsberatung der Mandanten in Bezug auf die Digitalisierung (Digital Health), die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen und die Einführung von Gesundheits-Apps sind Thema und gewinnen immer mehr an Bedeutung. So ändern sich etwa die Finanzierungsvereinbarungen mit den Krankenkassen für die TI noch laufend. Die Medizinfachrechtsanwälte achten hier auf Erstattungsansprüche und rechtliche Grundlagen.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Ein MVZ dient der ambulanten medizinischen Versorgung, wobei Ärzte hier nicht nur als Freiberufler, sondern auch als Angestellte arbeiten können. Zur Gründung berechtigt sind zugelassene (Zahn-)Ärzte und Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, bestimmte gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen. Die Fachanwälte der Kanzlei Wiesener Koller begleiten die Entscheidungsfindung, unterstützen bei der Gründung und Wahl der Rechtsform, der Gestaltung der Verträge und vertreten die Mandanten bundesweit vor den Zulassungsausschüssen. Sie regeln Rechtsprobleme im Bereich von Vergütung, Kostenerstattung und Haftung. Bei Strukturerweiterungen wie der Aufnahme weiterer Ärzte und Gesellschafter, dem Einbringen der Kassenzulassung und Kooperationen mit Kliniken sind die Fachanwälte der Kanzlei kompetente Ansprechpartner, da sie das Berufs-, Gesellschafts- und Vertragsarztrecht kennen. Im Januar 2022 sorgte beispielsweise ein Urteil des Bundessozialgerichts für Verunsicherung bei MVZ-Alleingesellschaften und hälftig beteiligten Gesellschaftern. Da diese durch ihre Gesellschafterposition eine „beherrschende“ Stellung innehaben, untersagte das BSG ihnen die Anstellung als Vertragsärzte im „eigenen“ MVZ. Die Gestaltung der MVZStruktur muss also Vertragsarzt-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht berücksichtigen. Darüber hinaus ist auch im MVZ Digital Health ein Thema. So braucht jeder Arzt und jede Ärztin, die ein E-Rezept ausstellen möchten, einen Heilberufsausweis, der für die Komfortsignatur dauerhaft gesteckt bleiben muss, zugriffsgesichert und permanent beaufsichtigt.

Niedergelassene Ärzte: Praxisübergaben/-käufe

Die genannten Rechtsgebiete sind auch für Ärzte mit eigener Praxis relevant. Die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, die Eröffnung einer Zweitpraxis, die Abgabe und Übernahme einer Praxis oder Praxisbeteiligung sowie deren Beendigung bedürfen fachkundiger und dezidierter Vertrags gestaltung. Gerade das Zusammenspiel von Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht und Berufsrecht benötigt langjährige Erfahrung und juristischen Sachverstand sowie taktisches Geschick.

Gesellschaftsrecht und Kooperationsverträge

Immer mehr Ärzte sind heutzutage in größeren Praxisstrukturen tätig. Die Kanzlei Wiesener Koller begleitet ihre Mandanten bei der Änderung von Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen. Wie etwa eine Nachfolgeregelung konkret gelöst wird und der Übergang zur Zufriedenheit aller Beteiligten abläuft, wissen sie aus Erfahrung. Sie umschiffen die Hürden bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Neuakquisitionen. Die sorgfältige Due-Diligence-Prüfung gehört dazu. Wasserdichte Verträge helfen, Auseinandersetzungen zu vermeiden oder schnell beizulegen. Denn natürlich regeln die Anwälte der Kanzlei nicht nur die Rechtsform eines ärztlichen Unternehmens, sondern vertreten auch bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kollegen, Kranken- und Pflegekassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern und Ausschüssen. Zudem kommunizieren sie mit Versicherungen und Gutachtern.

Wettbewerbsrecht

Weiter beraten und vertreten die Fachanwälte der Kanzlei Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, ob Markenanmeldung oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Gerade bezüglich des Heilmittelwerberechts prüfen sie im Vorfeld das Informationsmaterial. Berufsrechtliche Regelungen und Besonderheiten bei Außendarstellung – Stichwort Bewertungsportale –, Werbung und der Abgabe von Waren durch Ärzte können bei Verstößen bis zum Verlust der Approbation führen. Die Kanzlei Wiesener Koller steht auch im Falle von Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber zur Seite.

Pharmarecht

Auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts beraten die Anwälte der Kanzlei rund um Abgabe, Sicherheit und Zulassung, bei neuen Wirkstoffvereinbarungen und bei nationalenund europaweiten Ausschreibungen. Wiesener und Koller vertreten die Mandanten sowohl im Nachprüfungsals auch im Beschwerdeverfahren. Pharmaunternehmen vertrauen der Kanzlei im Lizenz-, Arbeits-, Gesellschafts- und Vergaberecht.

Schlussbemerkung

Tatsächlich denken die Menschen bei Medizinrecht häufig nur an die Frage der Arzthaftung. In der Realität ist das Leistungsspektrum aber viel komplexer, weil unter anderem auch Vertragsgestaltungen, Kooperationsverträge oder Praxisübergaben in diesen juristischen Fachbereich eingebunden sind. Die Mandanten erwarten und erhalten in der Kanzlei Wiesener Koller Rechtsicherheit und ergebnisorientierte Fachkompetenz.

Die Vielfalt des Medizinrechts (1 Einträge)

 


Wiesener Koller Rechtsanwälte GbR

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