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Flechtner Vermögensnachfolge & Erbrecht

Anschrift
Irrerstraße 17
90403 Nürnberg

Kontakt

Telefon 0911 222004
Telefax 0911 226357
E-Mail E-Mail-Adresse anzeigen
Website www.erbrecht-flechtner.de

Vererben, verfügen, vorsorgen

Fachanwaltskanzlei Ursula Flechtner — Vermögensnachfolge und Erbrecht

Rechtsanwältin Ursula Flechtner hat sich seit 20 Jahren auf das Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge und -planung spezialisiert. „Die gesammelte Erfahrung und das breite Wissen bilden eine verlässliche Grundlage für Mandanten“, sagt die versierte Fachanwältin für Erbrecht.

1988 erhielt Ursula Flechtner die Zulassung als Rechtsanwältin, 1992 eröffnete sie ihre eigene Kanzlei in Nürnberg mit Schwerpunkt Familienrecht. Bereits 1998 konzentrierte sie sich verstärkt auf das Erbrecht. Als 2005 der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ in Deutschland eingeführt wurde, war Rechtsanwältin Ursula Flechtner schon zwei Jahre ausschließlich auf diesem Gebiet tätig – und eine der ersten, die diesen Titel tragen durfte.

(Quelle: © idowapro (4))

Die ausgewiesene Spezialistin ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), nimmt regelmäßig an deren Fortbildungen teil. Seit Oktober 2001 ist sie von der DVEV geprüfte Testamentsvollstreckerin.

Ursula Flechtner ist Co-Autorin des Erbrechtskommentars Burandt/Rojahn und dem Münchener Prozessformularbuch Erbrecht aus dem Beck Verlag. Als Expertin sensibilisiert sie Multiplikatoren und die Öffentlichkeit, indem sie bei Organisationen wie der Volksbund Kriegsgräberfürsorge, der Welthungerhilfe, der Bayerischen Krebsgesellschaft sowie bei Ärzte ohne Grenzen, Heilsarmee, VdK und KVB in Vorträgen über das sensible Thema informiert. Selbst ihre Website zeigt viele Alternativen und Vorgaben klar auf.

Die Nürnberger Fachanwältin für Erbrecht ist Mitglied des Fachprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg für die Vergabe des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“. Als Regionalbeauftragte für den „OLG-Bezirk Nürnberg“ bringt sie in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ihre breite Erfahrung ein. Darüber hinaus ist Ursula Flechtner seit 2013 jährlich in der Focus-Liste der besten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland benannt. Ihre Expertise und Kontinuität in der Beratung garantiert eine maßgeschneiderte Nachfolgeregelung, die den letzten Willen erkennt, aktuell hält und schließlich ausführt.

Zu Lebzeiten für sich und die Familie vorsorgen

Menschen tendieren dazu, die eigene Sterblichkeit zu verdrängen. Sie sprechen nicht gerne über das, was sie sich nach ihrem Ableben für ihre Liebsten wünschen. Oft denken sie nicht einmal darüber nach. Ursula Flechtner hilft einfühlsam und gezielt dabei, den eigenen Willen zu formulieren und rechtssicher zu hinterlegen: mit lebzeitigen Übertragungen, mit denen Mandanten das private Vermögen mit Blick auf Steuervorteile mit warmen Händen bewusst teilen oder ihr Alter durch den Vorbehalt einer Rente, eines Nutzungsrechtes oder mit Rückforderungsrechten absichern.

Sie weiß, ob bei Betriebsvermögen Gesellschafter berücksichtigt werden müssen, oder wann eine Sonder-
erbfolge eintritt. Verhindert ein Unfall oder eine Krankheit, dass man Entscheidungen über das eigene Leben trifft, erleichtern Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung den Angehörigen die schweren Stunden. Hat man rechtzeitig einem Vertrauten eine Generalvollmacht erteilt, kann dieser den Willen des Vollmachtgebers durchsetzen.

Das maßgeschneiderte Testament: Für die Familie ein sicheres Testament zu schaffen, sollte schon früh im Leben selbstverständlich sein. Denn Kleinkinder brauchen andere Regelungen als erwachsene Nachkommen, Patchworkfamilien andere als Ehepaare.

Vermögensnachfolge: Verantwortungsvolle Planung für die nächste Generation durch Übergaben mit „warmer Hand“, noch zu Lebzeiten.

Erbrecht: Das Erbrecht eröffnet die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge nach dem Ableben individuell zu gestalten (letzter Wille).

Patientenverfügung: offenbart den Willen einer Person zum Behandlungsabbruch bei unheilbarer Krankheit.

Vorsorgevollmacht: Die Generalvollmacht ermöglicht die Umsetzung des Willens und der Wünsche des Vollmachtgebers, wenn dieser nicht mehr selbst handeln kann.

Kanzlei Ursula Flechtner (4 Einträge)

 

Zuletzt aktualisiert am: 20.10.2023

Fachbeiträge von Flechtner Vermögensnachfolge & Erbrecht

Flechtner Vermögensnachfolge & Erbrecht

Beschreibung

Fachanwältin für Erbrecht
  • Vermögensnachfolge
  • Erbrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

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