Eigentum verpflichtet. Dieser einfache Satz gewinnt für den Einzelnen an Bedeutung, wenn er über die Nachfolge in seinem Vermögen nachdenkt. Je höher das Vermögen, umso höher ist auch regelmäßig der Druck, verantwortungsvoll die Nachfolge zu regeln. Das Vermögen der Deutschen nimmt stetig zu, vor allem Grundbesitzwerte und Unternehmenswerte steigen, auch im Mittelstand.
Prof. Dr. Markus Hofbauer, Rechtsanwalt, Steuerberater
Für den Einzelnen besteht das Problem, "den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen":
Ratsam sind langfristig geplante Lösungen. Bei der Vermeidung von künftigen Pflichtteilsansprüchen kommen Pflichtteilsverzicht, Schenkungen mit Anrechnungsbestimmungen, rechtzeitige Schenkungen an Erben, um sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche zu vermeiden oder sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln in Betracht.
Pauschale Empfehlungen sind nicht zielführend. Gestaltungsüberlegungen sollten auf den Einzelfall zugeschnitten sein und sowohl Übertragungen zu Lebzeiten als auch letztwillige Verfügungen von Todes wegen berücksichtigen. Es sollte für den Übergeber auch eine Möglichkeit bestehen, etwaige Regelungen zu revidieren, oder zumindest die Möglichkeit bestehen, steuernd einzugreifen, wenn sich die Dinge anders als erwartet entwickeln. Die Komplexität der Gestaltung steigert sich, je höher das Vermögen ist und je mehr mögliche Nachfolger in Frage kommen.
Nicht vergessen werden darf die Absicherung des Schenkers und etwaiger Partner bei Übergabe zu Lebzeiten:
Zudem: Wie sollen das Testament oder der Erbvertrag gestaltet werden? Empfehlen sich Berliner Testament, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsstrafklauseln, Wiederverheiratungsklauseln?
Sobald ausländisches Vermögen vorhanden ist, stellt sich die Frage, welches Recht anwendbar ist. Mittlerweile ist es zwar in der Europäischen Union möglich und empfehlenswert, eine Rechtswahl zu treffen. Aber auch hier bestehen Fallstricke, erst recht aber wenn Vermögen existiert, das nicht in der Europäischen Union gelegen ist.
Das deutsche Erbrecht verfügt über unzählige Gestaltungsmöglichkeiten, ist aber für einen juristischen Laien nicht beherrschbar. Dasselbe gilt für ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Fragestellungen, die ebenso nicht beherrschbar sind. Damit ist noch lange nicht die Frage beantwortet, welcher Nachfolger für welches Vermögen geeignet ist. Ohne professionelle Hilfestellung durch
hierauf spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater ist eine sinnvolle und nachhaltige Lösung kaum möglich. Die oft zueinander widersprüchlichen einzelnen Fragestellungen müssen dennoch zusammengeführt und vereint werden. In der Praxis gibt es häufig nicht "die Lösung".
Emotionale Befindlichkeiten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Diese Gefühle bilden einerseits häufig Barrieren, andererseits sind sie Grundlage um eine Entscheidung über die Nachfolge zu finden. Auch sind derartige Umstände häufig der Grund dafür, etwaige wirtschaftliche, steuerliche oder sonstige finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. Rechtliche und steuerliche Berater haben auch diese Umstände zu berücksichtigen. Sie haben die Aufgabe, hierin zu sensibilisieren und die Punkte offen anzusprechen, um eine objektive Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Fazit: Eine gelungene Nachfolgeplanung bedarf langfristiger Planung, Weitsicht und die Berücksichtigung zahlreicher Themen. Steuerliche Einsparmöglichkeiten sollten nicht den Blick auf andere zentrale Fragestellungen der Nachfolge verstellen. Auch wenn eine Ideallösung oft nicht erreichbar ist, sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten mit deren Für und Wider aufzuzeigen. Erst dann kann sinnvoll entschieden werden.
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