Von Rechtsanwalt Michael Opitz
Testament bitte nur vom Profi

Michael Opitz, Rechtsanwalt

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Ein Testament erstellen – ist das nicht einfach? Schließlich gibt es jede Menge Vorlagen im Internet oder in Ratgeberbüchern. Reicht es nicht, einen der Texte dort abzuschreiben und fertig? Spart den teuren Anwalt oder Notar. Und steht nicht in Paragraf 2247 BGB, dass ein handschriftliches Testament genügt? Natürlich besteht die Möglichkeit, ohne juristische Hilfe ein eigenhändiges Testament zu errichten. Diese eigenhändig errichteten Testamente – die Rechtsprechung spricht auch von „Laientestamenten“ – sind in der Praxis jedoch leider oft mit Fehlern versehen oder weisen Lücken auf. Denn welcher Laie ohne juristische Vorkenntnisse kennt schon auf Anhieb die vielen Tücken eines Berliner Testaments? Wer denkt an Ersatzerben, berücksichtigt Anfechtungstatbestände und weiß um die Fallstricke der Vermächtnisgestaltung? Und wie ist das genau mit dem Erbschaftsteuerrecht?

Trauer und rechtliche Schwierigkeiten

Bei solchen fehlerhaften Testamenten muss dann im Erbfall das Nachlassgericht entscheiden, was der Erblasser eigentlich gemeint hat. Und die letztwillige Verfügung entsprechend auslegen. Leidtragende sind meist die Hinterbliebenen, die neben der Trauer um den Verlust eines lieben Menschen plötzlich vor rechtlichen Schwierigkeiten stehen. Darüber hinaus können solche Streitigkeiten schnell teuer werden. Ein Erbstreit um ein Reihenhaus im Wert von 300.000 Euro beispielsweise verursacht alleine in der ersten Instanz Gerichts- und Verfahrenskosten von über 22.000 Euro, oft noch zuzüglich Gutachterkosten und Zeugenauslagen.

Gesetzliche Erbfolge ist oft die schlechteste Lösung

Aber auch ohne wirksame eigene Regelung der Erbfolge kann es unangenehm werden. Denn ohne Testament kommt es zur gesetzlichen Erbfolge – und das ist in vielen Fällen leider die denkbar schlechteste Lösung. Zum einen kann sie unnötig hohe Erbschaftsteuern verursachen. Zum anderen muss sich dann eine Gruppe von Personen, die so genannte Erbengemeinschaft, meist einstimmig über den Nachlass auseinandersetzen, was selten ohne Konflikte abläuft. Streit und unnötige Steuerzahlungen sind damit vorprogrammiert. Aber auch eine vereinbarte Gütertrennung oder die im Ehevertrag geregelte Gütergemeinschaft kann steuerlich zu einem bösen Erwachen führen.

Nur mit juristischem Beistand

Es ist daher in jedem Fall dringend anzuraten, eine erbrechtliche Regelung nur mit dem juristischen Beistand eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht zu errichten.

Wichtig ist dabei, dass sich der Anwalt viel Zeit nimmt, den Sachverhalt zu erfassen, die Familien- und Vermögensverhältnisse durchzusprechen und dann die Regelungen aufzeigt, die nach dem Gesetz zulässig sind. Damit im Anschluss das Testament den Willen des Erblassers auch zweifelsfrei und klar wiedergibt. Denn anderenfalls muss das Testament ausgelegt oder umgedeutet werden. Oder könnte vielleicht sogar angefochten werden. Und eine Anfechtung der letztwilligen Verfügung führt dann unter Umständen zur Nichtigkeit des Testaments in seiner Gesamtheit.

Beachten sollte man auch, dass bei jedem Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer anfallen kann. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser wird der Erwerber in eine von drei Steuerklassen eingeordnet und hat bestimmte Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können.

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Letzten Wille beim Amtsgericht verwahren

Und um sicherzugehen, dass der letzte Wille auch vollständig und korrekt aufgefunden wird, ist zu empfehlen, das Testament entsprechend zu verwahren. Am besten gibt man es in die so genannte besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Schließlich geht es nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, sondern fast immer um das hart erarbeitete monetäre Lebenswerk des Erblassers und die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

Unterstützung im Nachlassverfahren

Erben bedeutet nicht immer einen Vermögenszuwachs. Denn der Erbe tritt die Nachfolge des Erblassers in allen Rechten und Pflichten an – auch Schulden gehen über! Zudem kann der Erbfall selbst Kosten verursachen.

Verschiedene Fristen, etwa die Ausschlagungsfrist oder die Anzeigefrist bei der Lebensversicherung (unter Umständen nur 24 Stunden!) beginnen. Tritt man die Erbschaft an, berechtigt ein Erbschein des Nachlassgerichts, bei Banken und Behörden über die Vermögenswerte zu verfügen.



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