Anzeige
Rechtssicherheit vom ersten Spatenstich an
Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei – eine rechtliche und strategische Begleitung für Ihr Bauvorhaben
Klaus Bloch
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Rechtsanwalt der MTG Wirtschaftskanzlei
info@mtg-group.de
www.mtg-group.de
Ein Bauvorhaben ist mehr als Beton, Stahl und Planung. Es ist ein komplexes Geflecht aus Verträgen, Fristen, Verantwortlichkeiten und Vorschriften – und der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wer frühzeitig auf rechtliche Expertise setzt, schützt Budget, Zeitplan und Nerven. Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet Bauträger, Projektentwickler, Architekten und private Bauherren mit einem spezialisierten Team im Bauund Architektenrecht – von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus.
Recht am Bau, das solide Fundament
Bauprojekte scheitern selten an mangelndem Handwerk, sondern weil rechtliche Weichen falsch oder gar nicht gestellt wurden. Hier treffen Bauherren und Architekten auf Generalunternehmer, Subunternehmer, Behörden und Finanzierungspartner. Alle Akteure bringen eigene Interessen, Zeitpläne und Erwartungen mit – unter großem Kostenund Termindruck. Hier setzt die MTG Wirtschaftskanzlei an: als strategischer Partner und als Problemlöser im Streitfall. Die Rechtsanwälte denken Bauprojekte ganzheitlich – rechtlich und unternehmerisch. Das Ziel ist ein rechtssicherer Rahmen, der das Bauvorhaben trägt und schützt.
Baubegleitende Rechtsberatung
Erfahrene Baurechtsanwälte wissen: Der richtige Zeitpunkt für juristische Weichenstellungen ist vor Vertragsunterzeichnung und vor Baubeginn. Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet Mandanten über den gesamten Projektzyklus:
- Planungsphase: Klären des rechtlichen Rahmens, ProjektStrukturierung, frühzeitige Risikoerkennung
- Bauphase: Beratung bei Nachträgen, Bauzeitverzögerungen und technischen Konflikten
- Abschlussphase: Abnahmemanagement, Mängelrügen und Sicherheiten
- Gewährleistungsphase: Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Das Baurecht ist komplex: Die Anwälte der MTG Wirtschaftskanzlei kennen die technischen Abläufe, beherrschen die Regelwerke – wie die VOB (Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen), das Bauund Werkvertragsrecht des BGB sowie die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) – und wenden sie zielgerichtet an.
Vertragsgestaltung: Die Basis für alles, was folgt
Ein Bauvertrag ist gut, wenn er klar ist. Dieser Grundsatz prägt die Arbeit der Kanzlei. Klare Formulierung, eindeutige Leistungsbeschreibung, durchdachte Regelungen zu Terminen, Vergütung, Abnahme und Haftung. Für Bauträger bedeutet das: Verträge, die jeder Komplexität standhalten. Private Bauherren erhalten verständliche Verträge, die ihre Position schützen – ohne Kleingedrucktes. Die Rechtsanwälte entwickeln und passen rechtliche Strukturen und Instrumente auf das konkrete Projekt an – maßgeschneidert.
Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Auch optimale Verträge können Konflikte nicht verhindern. Ob Baumängel, Zahlungsstreit, Nachtrags differenzen oder Planungsfehler – hier machen Baurechtsanwälte den Unterschied. Die Rechtsanwälte der MTG Wirtschaftskanzlei verfügen über umfassende Erfahrung: außergerichtlich sowie vor Gericht und Schiedsgerichten. Konstruktive und einvernehmliche Lösungen werden bevorzugt, aber wenn es darauf ankommt, setzt die MTG Wirtschaftskanzlei die Interessen der Mandanten konsequent durch.
Die Leistungsschwerpunkte
Privates Baurecht
- Bauvertragsrecht
- Architektenund Ingenieurrecht
- Sicherheiten am Bau
- Baubegleitende Streitlösung
- Prozessuale und schiedsgerichtliche Vertretung
Öffentliches Baurecht
- Beratung von Vorhabenträgern bei Projektentwicklungen
- Beratung von Städten und Gemeinden (Bauleitplanung)
- Ausarbeitung städtebaulicher Verträge
- Begleitung bei Genehmigungsverfahren
Das öffentliche Baurecht
Wer baut, braucht nicht nur einen guten Vertrag mit dem Generalunternehmer, er braucht auch die Genehmigung der Behörden. Das öffentliche Baurecht regelt, was, wo und wie gebaut werden darf. Für Projektentwickler und Investoren ist dies oft entscheidend für die Machbarkeit eines Vorhabens. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Vorhabenträger ebenso wie Städte und Gemeinden: von der ersten Anfrage bei der Baubehörde bis zur baurechtlichen Absicherung komplexer Großprojekte.
Die VOB Teil B: Was Sie unbedingt wissen müssen
Ein häufiger Irrtum in der Praxis: Viele gehen davon aus, die VOB Teil B gelte automatisch – quasi wie ein Gesetz. Aber: Die VOB Teil B ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, sondern Vertragsrecht. Sie entfaltet nur Wirkung, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
Wichtig zu wissen: Die VOB Teil B regelt ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn (Auftraggeber) und Bauunternehmer beziehungsweise Handwerker. Für das Verhältnis des Bauherrn zu Architekten oder Sonderfachleuten gilt sie nicht – dort findet allein das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
Wie wird die VOB Teil B wirksam vereinbart?
Für die Vereinbarung der VOB Teil B ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zwischen Parteien, die mit dem Baugeschehen vertraut sind – etwa gewerblichen Auftraggebern oder Bauträgern – reicht ein allgemeiner Hinweis zur Geltung aus. Bei privaten Bauherren ohne Bauerfahrung muss die VOB Teil B konkret zur Kenntnis gebracht werden; ein Hinweis reicht meist nicht. Vorsicht ist bei unklaren Formulierungen geboten: Eine Klausel wie „Es gelten die Bestimmungen der VOB und des BGB“ ist problematisch, da sich beide Regelwerke erheblich unterscheiden und nicht gleichrangig nebeneinander gelten können.
Das Privileg der unveränderten VOB
Wird die VOB Teil B als Ganzes und unverändert in den Vertrag einbezogen, genießt sie eine besondere rechtliche Stellung: Ihre einzelnen Regelungen werden nicht daraufhin geprüft, ob sie im Einzelfall angemessen sind – sie gelten als ausgewogen. Dieses Privileg entfällt, wenn einzelne Vorschriften abgeändert werden. Wer Teile der VOB modifiziert, riskiert, dass die gesamten Vertragsregelungen auf Angemessenheit geprüft werden. Die sorgsame Vertragsgestaltung des Fachanwalts lohnt sich hier besonders.
Handlungsmöglichkeiten bei Bauverzögerung
Kein Bauvorhaben läuft immer nach Plan. Die VOB Teil B enthält klare Regelungen bei Verzögerungen, die das BGB nicht bietet. Es gilt: Der Auftragnehmer hat nach Aufforderung binnen zwölf Werktagen mit der Ausführung zu beginnen (§ 5 Abs. 2 VOB Teil B). Wurde ein Bauzeitenplan zum Vertragsbestandteil, ist der Unternehmer daran gebunden. Er ist verpflichtet, den Bauablauf zu beobachten und drohenden Verzögerungen aktiv gegenzusteuern – durch zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften, Material oder Gerät.
Was kann der Bauherr bei Verzögerungen tun?
- Klage auf Erfüllung: Theoretisch möglich, in der Praxis wegen der langen Verfahrensdauer kaum sinnvoll.
- Fristsetzung und Schadensersatz: Der Bauherr kann eine Nachfrist setzen. Verstreicht diese erfolglos, hat er Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens – auf entgangenen Gewinn allerdings nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmers.
- Auftragsentzug und Drittunternehmer: Bleibt die Fristsetzung ohne Wirkung, kann der Bauherr dem Unternehme den Auftrag entziehen, das Projekt durch einen anderen Unternehmer fertigstellen lassen und den Mehraufwand als Schadensersatz geltend machen.
Behinderung und Unterbrechung: Pflicht zur Anzeige Die VOB Teil B unterscheidet zwischen Behinderung und Unterbrechung der Bauausführung – also Umstände, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren und den Baufortschritt beeinträchtigen. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, die Behinderung unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. So soll der Bauherr die Chance erhalten, auszugleichen und Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Unternehmer dies, sind die Konsequenzen gravierend: Er verliert den Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfristen. Das bedeutet auch: Wer als Auftragnehmer Behinderungen nicht rechtzeitig meldet, trägt die terminlichen Folgen – und haftet gegebenenfalls für daraus entstandenen Schaden.
Praxishinweis der MTG Wirtschaftskanzlei
Sowohl für Bauherren als auch für Auftragnehmer empfiehlt sich ein strukturiertes Baudokumentationsund Fristenmanagement. Wer Verzögerungen, Behinderungsanzeigen und Fristsetzungen sorgfältig schriftlich dokumentiert, schützt seine Rechtsposition erheblich – und vermeidet kostspielige Streitigkeiten im Nachgang. Ob Sie als Privatperson ein Eigenheim errichten, als Bauträger ein Mehrfamilienhaus entwickeln oder als Unternehmen ein Gewerbeprojekt realisieren: Rechtliche Begleitung von Anfang an zahlt sich aus. Die MTG Wirtschaftskanzlei verbindet juristisches Knowhow mit unternehmerischem Denken.

