Von Rechtsanwalt Peter Schwolow
Vertrauensvolle und sensible Begleitung

Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, fordert die juristische Disziplin vom Rechtsanwalt doch ein außergewöhnlich hohes Maß an Sensibilität. Denn für Menschen ist der Weg zum Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht selten ein leichter - oftmals gilt es, die Ehe nach der Trennung in die endgültige Scheidung zu führen, den zukünftigen Umgang mit gemeinsamen Kindern vernünftig zu gestalten. Dafür sind sensible Gespräche notwendig. Gespräche, die einerseits Fachberatung mit nüchternen Paragrafen bedeuten, andererseits aber auch und gerade emotionales Verständnis erfordern. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, nehmen sich die Rechtsanwälte Schwolow & Coll. viel Zeit für ihre Mandanten. Denn diese ist zwingend erforderlich, um die notwendige Ruhe für die juristische Beratung einkehren zu lassen.

Rechtsanwalt Peter Schwolow

Außergerichtliche Einigung

Für die Rechtsanwälte Schwolow & Coll. nehmen außergerichtliche Einigungen einen hohen Stellenwert ein, denn wer sich ohne Gerichte einigen kann, der spart sich neben hohen finanziellen Mehrkosten viel Kraft - nervliche Kraft, die für die Orientierung des neuen Lebensabschnitts gebraucht wird. Vor allem für die Kinder bedeutet es eine große Erleichterung, wenn zu dem Schock der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern nicht auch noch ein Rosenkrieg entfacht wird. Sollten trotz aller Bemühungen außergerichtliche Einigungsversuche scheitern, setzen sich die Rechtsanwälte Schwolow & Coll. mit fundiertem Fachwissen und allem Engagement dafür ein, konsequent die Ansprüche der Mandanten oder des Mandanten durchzusetzen.

Seit Beginn an ist das Familienrecht ein Fachgebiet, welches sich regelmäßig wandelt, weil es sich an gesellschaftliche Veränderungen anpasst. So wurden vor einigen Jahren beim Zugewinnausgleich die Rechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten gestärkt: Gegen Vermögensverschiebungen im Trennungsjahr sind gesetzliche Vorkehrungen getroffen worden, Schulden, die in die Ehe eingebracht und während der Ehe abbezahlt wurden, erhöhen das Endvermögen.

Großes Familiengericht

Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Einführung des "großen Familiengerichts". Seit Inkrafttreten des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist dieses große Familiengericht unter anderem für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zuständig. Ziel ist es unter anderem, die Schlichtung gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten zu fördern. Was früher Aufgabe des Vormundschaftsgerichts war, weist das FamFG nun dem Familiengericht zu. Neu strukturiert wurde außerdem das Rechtsmittelsystem, zudem wird den Beteiligten durch die Rechtsbeschwerde (in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) erstmals der Zugang zum Bundesgerichtshof ermöglicht.

Um Nachteile für Mandanten rechtzeitig abwehren zu können, hat die schnellstmögliche Einarbeitung in neue Rechtslagen stets oberste Priorität bei Peter Schwolow & Coll. - die intensive Vorbereitung auf rechtliche Konstellationen nach aktueller Gesetzesgebung sind in der Kanzlei selbstverständlich und stellen zu jeder Zeit eine fundierte Beratung sicher.



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