Ob Testament, Erbvertrag oder Familienpool — den Nachlass regeln
Richtig vererben, aber wie?

Ob Single oder Familie – wer seinen Nachlass nicht strikt nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen will oder den Staat begünstigen möchte, erstellt ein Testament. Darin halten Sie Ihren letzten Willen fest und sorgen für ein Vermächtnis nach Ihren Wünschen. Sie können Erben einsetzen, einzelne Stücke und Vermögensteile gezielt vermachen und sogar Auflagen anordnen. Als Rechtsanwälte beraten wir Sie, sichern die rechtsverbindliche Einhaltung der Formalien und die reibungslose Abwicklung. Mit klaren Formulierungen sorgen wir für die eindeutige Auslegung. So sind Ihre Angehörigen abgesichert und auch ein Unternehmen kann geregelt in fähige Hände übergeben werden.

Internationales Erbrecht ist komplex

Unternehmerische Verflechtungen, Wohnsitze im europäischen Ausland oder Ehepartner mit anderer Staatsangehörigkeit können das Vererben und Erben durch unterschiedliche Rechtsordnungen kompliziert machen. Nicht umsonst zählt das internationale Erbrecht zu den komplexesten Bereichen dieses Fachgebietes. Seit 2015 gilt in allen EU-Staaten – außer in Irland und Dänemark (sowie Großbritannien) – die neue EUErbrechtsverordnung EuErbVO. Danach bestimmt der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers den Staat, nach dessen Recht vererbt wird. Verbringen Sie Ihren Lebensabend überwiegend in einer Finca auf Mallorca, so ist das spanische Recht mit allen Konsequenzen anzuwenden. Gerade die Nachlassabwicklung dürfte dann wegen der sprachlichen Barrieren mit nicht unerheblichen Kosten und Umständen verbunden sein.

Die deutsche Rechtswahl treffen

Verhindern lässt sich dies, indem Sie in Ihrem Testament festlegen, dass Ihre Staatsangehörigkeit den Ausschlag für das anzuwendende Recht gibt. Vorher sollte man prüfen, ob das ausländischen Recht nicht etwa nützliche Vorteile bietet. So kann eine andere Erbquote oder etwa in Österreich, die Möglichkeit Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, durchaus im Sinne des Erblassers sein. Wissen sollte man auch, dass die europäische Vereinheitlichung im Erbrecht nicht für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt. Die erhoffte Steuererleichterung bleibt häufig aus. Zu Fristen und der Vermeidung von Doppelbesteuerungen beraten wir Sie gern.

Formalitäten der Testamentsgestaltung

Ein Testament kann vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden – mit Vor- und Zunamen, Ort und Datum. Es sollte ausdrücklich die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ tragen. Alternativ kann eine mündliche Erklärung vor einem Notar abgegeben werden. Um im Todesfall vorbereitet zu sein und den Erben Auseinandersetzungen zu ersparen, sollte man es nicht auf ein Nottestament ankommen lassen, sondern rechtzeitig und überlegt handeln.

Notariell beurkundeter Erbvertrag

Ebenso wie das Testament regelt der Erbvertrag Ihre letzten Angelegenheiten, wird jedoch zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und ist nur wirksam durch die Beurkundung eines Notars. Der Erbvertrag bindet stärker als das Testament und empfiehlt sich insbesondere für uneheliche Partner, für die ein gemeinschaftliches Testament nicht infrage kommt.

Vollstreckung und Verwaltung des Testaments

Veränderte Familienmodelle – wie Patchwork- und Regenbogenfamilien – und komplexe Vermögensstrukturen mit Wertpapieren und Immobilien machen Nachlassstrukturen komplexer. Ein Testamentsvollstrecker sorgt hier für die Planung und Abwicklung sowie für eine Aufteilung im Sinne des Verstorbenen. Schutzbedürftige Erben können bis zu 30 Jahre lang durch eine professionelle Nachlassverwaltung begleitet werden.

Der Familienpool schützt Vermögen

Geht es um größeres Immobilien- und Kapitalvermögen, sollten Erben frühzeitig an die Verwaltung herangeführt werden. Hier kann eine Familiengesellschaft Vorteile bieten. Der Familienpool ist eine Konstruktion, die eine steuerlich wirksame Übertragung von Vermögen auf die Kinder ermöglicht, und dennoch den Eltern eine weitreichende Geschäftsführungsbefugnis in der Gesellschaft sichert. Das zugrunde liegende Gesellschaftsrecht erlaubt eine anteilige Beteiligung vieler, ohne eine Zerschlagung zu riskieren.

Den Nachlass regeln (4 Einträge)

 


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